Pressebereich Braugruppe

Kartellverfahren

So stehen wir zu dem Thema

Für verbotene Preisabsprachen wurde die Bitburger Brauerei 2013 zusammen mit mehr als einem Dutzend Brauereien mit der Zahlung einer hohen Kartellstrafe belegt, die wir akzeptiert und geleistet haben. Das Unternehmen hat auf die damaligen Ereignisse mit verbindlichen Compliance-Vorgaben für ihre Mitarbeiter reagiert.

Die Verfahren des Bundeskartellamtes gegen mehr als ein Dutzend Brauereien in Deutschland wegen verbotener Preisabsprachen in den Jahren 2006 und 2008 haben trotz eines nachweisbar nicht messbaren Schadens für die Endverbraucher zu einer großen medialen Debatte geführt. Die Braugruppe hat als Konsequenz aus diesen Ereignissen ganz klare Compliance-Regeln für alle Mitarbeiter rund um das Thema Preisgestaltung aufgestellt. Regelmäßige, intensive Schulungen zu dem Thema sollen die Sensibilität hierfür weiter erhöhen.

Hieraus erklärt sich zudem unsere kommunikative Zurückhaltung bei dem öffentlichkeitswirksamen Thema Bierpreise, da das Verhalten der Braubranche allgemein nach wie vor sehr genau seitens des Bundeskartellamtes beobachtet wird und vor allem mögliche Signale für eine generelle Bierpreiserhöhung durch die Behörde geahndet werden können.


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