Pressebereich Braugruppe
Kennzeichnung alkoholfreie Biere
So stehen wir zu dem Thema
Eine Kennzeichnung von Getränken unter 0,5 vol. % Alkohol ist unserer Meinung nach nicht notwendig, da in diesem Bereich keine messbaren Auswirkungen auftreten. Dennoch sind wir uns bewusst, dass verschiedene Verbrauchergruppen wie Schwangere oder trockene Alkoholiker ein hohes Bedürfnis nach Transparenz haben und geben daher seit 2014 auf unseren alkoholfreien Bieren freiwillig den Restalkoholgehalt an. Bei unserem Produkt Bitburger 0,0% ist der Name ohnehin schon seit 2013 Programm.
Laut deutscher Gesetzgebung dürfen Getränke unter 0,5 vol. % Alkohol als alkoholfrei bezeichnet werden, der Restalkoholgehalt muss nicht angegeben werden. Auch in anderen Getränken wie Fruchtsäften und Kefir oder auch in Obst finden sich natürliche Spuren von Alkohol in dieser Größenordnung.
2014 gab der Deutsche Brauer-Bund (DBB) eine Empfehlung zur freiwilligen Kennzeichnung ab, der wir uns angeschlossen haben. Diese Empfehlung basiert auf Gesprächen zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem DBB.
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