Pressebereich Braugruppe

Preisgestaltung im Handel

So stehen wir zu dem Thema

Bier wird im Handel nach wie vor sehr häufig als preiswerte Aktionsware eingesetzt. Wir als Unternehmen dürfen aber in keiner Weise Einfluss auf die Preisgestaltung im Handel nehmen. Das hat der Gesetzgeber klar geregelt.

Der Handel ist in der Gestaltung seiner Ladenpreise frei, eine Einflussnahme durch Hersteller ist gesetzlich verboten und wird vom Kartellamt bei Verstößen streng geahndet. Der Hersteller legt die Abgabepreise seinerseits an den Handel fest und darf sogenannte „unverbindliche Endverbraucherpreise“ (UVP) benennen. Verboten ist für den Handel aber der Verkauf unter dem Einstandspreis, also dem Preis, den er selbst für den Kauf der jeweiligen Ware bezahlt hat.

Mehr als die Hälfte des gesamten Biervolumens wird im Lebensmittelhandel nach wie vor über Preisaktionen verkauft.


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